Warum eine anonyme Meldestelle?
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind seit dem 17. Dezember 2023 gesetzlich dazu verpflichtet,
gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eine anonyme Meldestelle einzurichten.
Diese dient als Anlaufstelle für Mitarbeiter, um Missstände oder Verstöße vertraulich zu melden.
Insgesamt fördert eine anonyme Meldestelle zudem aber auch Transparenz, Vertrauen und eine Kultur der Verantwortlichkeit, was sowohl den Meldern als auch den Unternehmen zugutekommt.
Auch für Unternehmen unter der gesetzlichen Grenze von 50 Mitarbeitern, bedeutet dies, dass sie frühzeitig auf Probleme aufmerksam gemacht werden, bevor diese größere Schäden anrichten können. Gleichzeitig signalisiert die Einrichtung unserer erprobten KJ-NetworX-Meldestelle, dass das Unternehmen Wert auf ethisches Verhalten legt und bereit ist, gegen Missstände vorzugehen.
Dies stärkt nicht nur die internen Strukturen, sondern verbessert auch das Ansehen des Unternehmens nach außen hin. Mitarbeiter fühlen sich sicherer und motivierter, sich aktiv an der Aufrechterhaltung eines positiven Arbeitsumfelds zu beteiligen, während das Unternehmen seine Compliance-Richtlinien effizienter durchsetzen kann.