Die KJ-NetworX GmbH betreut und unterstützt Unternehmen aller Branchen, Behörden, Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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Die KJ-NetworX GmbH betreut und unterstützt Unternehmen aller Branchen, Behörden, Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Durch die ständige Aktualisierung und Erweiterung des BDSG gerade auch als Folge der jüngsten Datenschutzskandalen bei Banken und Konzernen werden eine Reihe neuer und noch zeitaufwendigerer Aufgaben und Pflichten an die Unternehmen herangetragen, die es umzusetzen gilt.
Ihre Aufgaben und Pflichten nach dem BDSG
Informations- und Meldepflichten gegenüber der Datenschutzbehörden.
Vorabkontrollen, z.B. bei der Einführung von Datenerhebungsprozessen.
Führen von Verfahrensverzeichnissen und Verfahrensregelbestimmungen.
Gewährleistung der Auskunfts- und Benachrichtigungsrechte von Betroffenen.
Festlegung für den technischen Datenschutz und die Datensicherheit.
Sensibilisierung von Mitarbeitern zu den Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Konzeptionierung und Einführung von Datenschutzrichtlinien sowie Kontrolle der Einhaltung derselben.
Die Erfüllung dieser Pflichten ist für viele Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten und einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden.
Die KJ-NetworX GmbH kann für Sie bei der Erfüllung Ihrer datenschutzrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) tätig werden oder Ihrem internen Datenschutzbeauftragten zertifiziertes Fachpersonal für Projekte, Penetrationstests und auch Audits begleitend oder prüfend zur Seite stellen.
Oft ist es für Geschäftsführer und Führungskräfte nicht einfach zu entscheiden, wie viele Mitarbeiter in einem Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie mit Ihrem Unternehmen den Anforderungen und gesetzlich festgeschriebenen Pflichten des BDSG nachkommen oder ob diese durch Ihren derzeitigen internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten eingehalten werden, sollten Sie unbedingt eine unabhängige Prüfung vornehmen lassen. Gerne bieten wir Ihnen diese Unterstützung an!
Der Bund sowie die Datenschutzbeauftragten der Länder intensivieren nicht zuletzt auf Grund der jüngsten Datenschutzskandale bei Banken und Konzernen Ihre Bemühungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen mit aller Konsequenz geahndet werden. Die Nichteinhaltung des BDSG in Betrieben, die lt. Gesetz dazu verpflichtet sind, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Der Gesetzgeber hat hier eine Mindeststrafe von 25.000,-€ Geldstrafe bis hin zu 250.000,-€ Geldstrafe und Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Personen sowie für die persönlich haftenden Geschäftsführer vorgesehen.
Alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen und alle anderen Gesellschaften mit weniger als 10 Mitarbeitern, die mit besonders sensiblen Daten zu tun haben, wie z. B. Gesundheitsdaten oder Daten, deren Veröffentlichung einer Person indirekten oder direkten Schaden zufügen könnten, fallen unter den Geltungsbereich des BDSG.
Ein Großteil der Unternehmen geht immer noch recht locker mit den gesetzlichen Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten um.
Durch die Skandale und Presseberichte der jüngsten Vergangenheit machen sich jedoch mehr und mehr Personen nun vorher Gedanken an wen Sie ihre persönlichen Daten geben und was derjenige damit macht.
Mit der KJ-NetworX GmbH als Partner im Bereich Datenschutz kommunizieren Sie offen nach außen, dass Sie Ihre eingeführten, datensicherheitstechnischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter einsetzen und gewinnen somit an Ansehen und Qualität und sichern sich so einen ganz natürlichen Wettbewerbsvorteil.
Die richtige Fragestellung sollte lauten: warum erst jetzt Datenschutz?
Gemäß BDSG ist bereits am 23. Mai 2004 die Übergangsfrist für die Einführung von Datenschutzmaßnahmen abgelaufen. Seit Ende 2008 haben die Datenschutzbeauftragten der Länder die Anzahl Ihrer Außendienst-Kontrolleure mehr als verdoppelt.
Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer von Ihren Mitarbeitern kann diese Aufgabe “nebenbei” übernehmen?
Die Anforderungen an den Beauftragten für Datenschutz sind vom Gesetzgeber bewusst hochgesteckt worden: Sie umfassen neben rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnissen auch Fähigkeiten in pädagogischen, kommunikativen und didaktischen Bereichen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat zudem noch einige Privilegien, die er zu seinem Vorteil ausnutzen könnte. Dazu gehören ein erhöhter Kündigungsschutz vergleichbar zum Betriebsrat, weisungsfreie Handlungsvollmacht im Bereich Datenschutz und Anspruch auf Weiterbildung und Schulung jährlich wiederkehrend, sowie Fachliteratur. Und selbst wenn man diesen Weg geht, bleibt die Haftung immer noch bei dem Unternehmen selbst.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen per Mail oder auch telefonisch unter der Nummer +49 5405 8084870 für weitere Fragen zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Ihnen vor Ort und natürlich können Sie unsere Software bei uns kostenfrei testen.
Sprechen Sie uns einfach an.