Die KJ-NetworX GmbH betreut und unterstützt Unternehmen aller Branchen, Behörden, Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
KJ-NetworX 05405.8084870
Die KJ-NetworX GmbH betreut und unterstützt Unternehmen aller Branchen, Behörden, Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Gem. § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG kann man die Bestellung zum Beauftragten über den Datenschutz nur entsprechend § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen. Jetzt hat das BAG entschieden, dass ein wichtiger Grund nicht die Entscheidung des Arbeitgebers ist, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen. Auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat stellt einen solchen wichtigen Grund nicht dar.
Das bedeutet, dass der interne Datenschutzbeauftragte nur noch abberufen werden kann, wenn die Fortsetzung seines Amtes für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Das ist parallel zu der üblichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung nur bei schweren Vertragsverstößen der Fall. In der Regel wird daher der interne Datenschutzbeauftragte nicht abberufen werden können.
Da er gleichzeitig Kündigungsschutz genießt, solange er Datenschutzbeauftragter ist, kann man ihm daher niemals kündigen, solange er nicht ganz schwere Fehler macht.
Für die Praxis bedeutet dies, dass die wenigsten Arbeitgeber bereit sein werden, ihren Mitarbeitern letztendlich fast unbegrenzten Kündigungsschutz zuzugestehen.
Wenn auch Sie als Entscheidungsträger und bei interner Beauftragung persönlich haftender Verantwortlicher einen weisungsfreien, unkündbaren Datenschutzbeauftragten nicht bestellen wollen, dann sprechen Sie mich bitte an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin zum Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Lagern Sie die Verantwortung für den Datenschutz aus und vermeiden Sie die ansonsten drohende „Personalfalle“ – und natürlich auch die „Datenschutz-Falle“ bei genereller Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Sie erreichen mich per E-Mail sowie telefonisch unter 05405 808487-0.
Bitte beachten Sie, dass die hier zusammengetragenen Meldungen exemplarisch nur aus zwei seriösen und äußerst renommierten Tageszeitungen stammen
und die Ereignisse ausnahmslos nur innerhalb weniger Tage stattgefunden haben.
Die nachfolgenden Artikel referenzieren deshalb nicht einmal auf die berühmte Spitze des Eisbergs …
Financial Times Deutschland: Datenpannen entzaubern die Cloud
Neue Zürcher Zeitung: Datenpanne bei Facebook: Das ist dilettantisch!
Financial Times Deutschland: Hacker attackieren Lockheed Martin
Financial Times Deutschland: Hacker greifen US-Rüstungskonzern an
Financial Times Deutschland: Hacker knacken vermeintlich sichere Apple-Rechner
Financial Times Deutschland: Hacker nehmen Sony-Server unter Dauerbeschuss
Financial Times Deutschland: Sony garantiert keine Sicherheit
Financial Times Deutschland: USA warnen vor Sicherheitslücken in Siemens-Systemen
Financial Times Deutschland: Koalition der Datenschutzverweigerer
Financial Times Deutschland: Facebook-Gesichtskontrolle löst Proteststurm aus
Financial Times Deutschland: Hacker suchen auf IWF-Servern „politisches Dynamit“
Financial Times Deutschland: Hacker knacken Citygoup-Server
Financial Times Deutschland: Weltweite Angst vor Hackern
Financial Times Deutschland: Google warnt vor Mail-Schnüfflern – Angriff aus China
Spiegel Online: Web und Datenschutz: Hilf Dir selbst und halte dicht
NZZ Online: Firesheep für Android – Spionage-App macht Sniffing leichter
n-tv: US-Politiker legt Beichte ab
Welt Online: Statusmeldungen ziehen Einbrecher an
Spiegel Online: Hacker verhöhnen Sony mit neuer Attacke
Wie verhindern Sie, dass Ihre Mitarbeiter nur durch die Nutzung von sozialen Netzwerken oder Instant Messaging Anwendungen Ihr Unternehmen mit Trojanern und Schadsoftware verseuchen?
Verwenden Sie unternehmensweit aktuelle Virenscanner, möglichst mit integrierter Web-Scanner-Technologie.
Verwenden Sie eine Unternehmensfirewall mit integriertem Universal Threat Management (UTM, universelles Bedrohungsmanagement), um bösartigen Code bereits zu blockieren, bevor er auf Computer in Ihrem Firmennetzwerk gelangen kann.
Verwenden Sie eine Unternehmensfirewall mit integriertem Universal Threat Management (UTM, universelles Bedrohungsmanagement), um Ihre Mitarbeiter daran zu hindern, während der Arbeitszeit private Internet-Aktivitäten durchzuführen und dadurch Ihre Unternehmens-EDV zu gefährden.
Blockieren Sie mit einer UTM Appliance ganze Webseiten-Kategorien wie Chat, Messaging und Social Networking, Phishing, Hacking, Online-Games und ähnliche Inhalte, um den Zugriff auf derartige Seiten generell zu unterbinden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen per Mail oder auch telefonisch unter der Nummer +49 5405 8084870 für weitere Fragen zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Ihnen vor Ort und natürlich können Sie unsere Software bei uns kostenfrei testen.
Sprechen Sie uns einfach an.